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Anfrage 3673/2020-2025 · Bezirksvertretung Brackwede · 24. März 2022 · TOP 4.2

Geltung einer Leinenpflicht für Hunde am "Bockschatz Hof" in Brackwede

Anfrage der SPD-Fraktion

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion fragt, ob im Bereich des „Bockschatz Hof“ in Brackwede – insbesondere auf dem Rundweg um die Teiche – eine Leinenpflicht für Hunde gilt, wo diese genau greift und welche Behörde für die Kontrolle zuständig ist. Hintergrund sind ältere Hinweisschilder auf eine Grünanlage, während das Ordnungsamt das Areal als Wald einstuft.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung stellt klar, dass das gesamte Areal als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes gilt und somit das Landesforstgesetz greift. Hunde müssen dort lediglich außerhalb der Wege an der Leine geführt werden. Für die Überwachung und Ahndung von Verstößen ist das Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe zuständig. Die verbliebenen alten Schilder, die noch aus einer 2011 aufgehobenen städtischen Verordnung stammen, werden entfernt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Leinenpflicht
  • #Hunde
  • #Bockschatz Hof
  • #Landesforstgesetz

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