Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach der maximalen Traglast der Brücke an der Alten Landstraße. Zudem möchte sie wissen, aus welchem Grund diese Begrenzung nicht vor Ort ausgeschildert ist.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr stellt klar, dass es sich um einen 2005 erneuerten Gewässerdurchlass handelt. Das Bauwerk ist für alle nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung allgemein zugelassenen Fahrzeuge uneingeschränkt nutzbar, was auch reguläre Lastkraftwagen mit bis zu 44 Tonnen Gesamtgewicht einschließt. Daher ist keine Beschilderung zur Lasteinschränkung erforderlich; lediglich Sondertransporte von Schwerstlasten bedürfen einer gesonderten Genehmigung.
- Der Gewässerdurchlass an der Alten Landstraße wurde im Jahr 2005 erneuert.
- Das Bauwerk ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen ohne Einschränkungen befahrbar.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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CDU Bielefeld: Finissage Christine Engel Wiethüchter
Kreisgeschäftsstelle der CDU Bielefeld, Leineweberclub
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