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Anfrage 5159/2020-2025 · Bezirksvertretung Brackwede · 24. November 2022 · TOP 4.1

Lärm durch die Stadtbahn an der Hauptstraße in Brackwede

Anfrage der CDU-Fraktion

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 an der Hauptstraße in Brackwede auch für die Stadtbahn gilt. Zudem möchte sie wissen, ob beim geplanten Umbau der Straße technische Vorkehrungen zur Lärmminderung der Bahn vorgesehen sind.

Antwort der Verwaltung

Das Amt für Verkehr teilt mit, dass sich auch die Stadtbahn bei straßenbündiger Führung an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten muss. Sowohl aktuell als auch nach dem Umbau beträgt diese auf der Hauptstraße 30 km/h. Zudem wird im gesamten Streckenabschnitt eine elastische Rillenschienenlagerung auf steifem Unterbau eingebaut, um Erschütterungen zu verringern.

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstraße beträgt aktuell und nach dem Umbau 30 km/h.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Stadtbahn
  • #Lärmschutz
  • #Tempo 30
  • #Brackwede
  • #Gleisbau

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