Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt unter Verweis auf Berichte über abgewiesene Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet der Grundschule Quelle nach der Regelung für die dort abgewiesenen Kinder.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung erklärt, dass die gesetzlichen Regelungen zum Aufnahmeverfahren für alle Grundschulen in Bielefeld gleichermaßen gelten und bei einem Anmeldeüberhang Kriterien nach der Ausbildungsordnung für die Grundschule greifen. Eltern abgelehnter Kinder erhalten voraussichtlich im Februar einen Ablehnungsbescheid samt Anmeldeschein, wobei die Schulen zugleich Alternativen mit freien Plätzen aufzeigen. Wegen der Schulpflicht müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind daraufhin an einer anderen Schule anmelden, was von den ablehnenden Schulen überwacht wird.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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CDU Bielefeld: Finissage Christine Engel Wiethüchter
Kreisgeschäftsstelle der CDU Bielefeld, Leineweberclub
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