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Anfrage 7591/2020-2025 · Bezirksvertretung Brackwede · 29. Februar 2024 · TOP 4.5

Entschädigungszahlungen Anlieger Hauptstraße

Anfrage der CDU Fraktion

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt, unter welchen Voraussetzungen Entschädigungen oder Hilfen für Einkommenseinbußen durch die Baustelle an der Hauptstraße gezahlt werden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Bauarbeiten laut Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen sind. Entschädigungen sind nur möglich, wenn gleichzeitig zwei Bedingungen erfüllt sind: Es müssen unzumutbare Beeinträchtigungen vorliegen, etwa durch Verletzung von Schutzkonzepten wie der Zugänglichkeit, und der Betrieb muss baustellenbedingt in seiner Existenz bedroht sein. Über das Vorliegen dieser Kriterien entscheiden ein gemeinsames Gremium von moBiel und Stadt sowie die kaufmännische Abteilung der Stadtwerke anhand detaillierter wirtschaftlicher Nachweise.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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