Gefragt
Der FDP-Einzelvertreter erkundigt sich nach den Grenzkosten und dem Grenznutzen des geplanten Hochbahnsteigs Windelsbleicher Straße. Er verweist auf die geringen Abstände zu den benachbarten Haltestellen und die städtische Haushaltslage.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung und moBiel betonen, dass der barrierefreie Hochbahnsteig gesetzlichen Vorgaben, dem Nahverkehrsplan und der Mobilitätsstrategie entspricht. Ein Verzicht auf die Station würde zu große Abstände zwischen benachbarten Haltestellen schaffen und Erschließungslücken verursachen. Bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit gleicht der gesellschaftliche Nutzen die Kosten aus, sodass das Gebot der Wirtschaftlichkeit als erfüllt gilt.
- Das Nutzen-Kosten-Verhältnis für alle Kosten der Barrierefreiheit beträgt gemäß standardisierter Bewertung den Faktor 1.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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