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Bezirksvertretung Brackwede · 29. Januar 2026 · TOP 7.4

Antrag gem. § 24 GO NRW zu "Verkehrsrechtliche Anordnung zum Schutz von Radfahrenden"

abgelehnt: Eine Mehrheit hat dagegen gestimmt. Antrag oder Vorlage sind damit erledigt.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Brackwede hat einen Bürgerantrag für ein Überholverbot von Einspurfahrzeugen an zwei Querungshilfen der Gütersloher Straße einstimmig abgelehnt. Der Antragsteller hatte gefordert, das Überholen von Fahrrädern an den Einmündungen Archimedesstraße und Hegelstraße zu verbieten, da der Mindestabstand von 1,5 Metern oft nicht eingehalten werde.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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