Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach den bau- und planungsrechtlichen Vorgaben für das Grundstück Kalkbergweg Nr. 16. Sie möchte wissen, ob und unter welchen Bedingungen dort gebaut werden darf, da die Fläche nach ihrer Ansicht in einem Naturschutzgebiet liegt.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung führt aus, dass der nördliche Teil des Grundstücks planungsrechtlich als Baulücke im Innenbereich einzustufen ist und sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch richtet. Für diesen Teilbereich treten Festsetzungen des Landschaftsplans zurück, sodass eine Wohnbebauung grundsätzlich zulässig ist, während der südliche Teil geschützt bleibt. Für das Grundstück existiert ein bis März 2021 verlängerter positiver Bauvorbescheid aus dem Jahr 2001. Zudem werden durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen des angrenzenden FFH-Gebiets erwartet.
- Am 29.03.2001 wurde ein positiver Vorbescheid für ein Wohnhaus mit den Maßen 10 mal 15 Meter erteilt.
- Die Geltungsdauer des Bauvorbescheids wurde bis zum 29.03.2021 verlängert.
- Das Baugrundstück ist 0,055 Hektar groß, während das angrenzende Schutzgebiet eine Fläche von 5.303 Hektar umfasst.
- Kartierte Vorkommen des Uhus und des Habichts liegen etwa 330 Meter bzw. 210 Meter Luftlinie entfernt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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