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Anfrage 1297/2020-2025 · Bezirksvertretung Gadderbaum · 29. April 2021 · TOP 4.1

Sondernutzungsgebühren für E-Scooter von gewerblichen Anbietern auf Gadderbaumer Straßen

Anfrage der Fraktion "Bündnis90/Die Grünen"

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, ob für das Abstellen gewerblicher E-Scooter auf Straßen im Stadtbezirk Gadderbaum Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Als Hintergrund verweist sie auf Behinderungen für Fußgänger sowie auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, wonach das Bereitstellen von Leihfahrzeugen eine gebührenpflichtige Sondernutzung darstellt.

Antwort der Verwaltung

Das Amt für Verkehr teilt die Rechtsauffassung, dass das Bereitstellen von Miet-E-Scootern im öffentlichen Straßenraum eine Sondernutzung darstellt. Die Verwaltung bereitet vor, im zweiten Halbjahr entsprechende Gebühren für gewerbliche Anbieter zu erheben, wie es bereits bei Leihfahrrädern gehandhabt wird. Zudem ist geplant, über Sondernutzungserlaubnisse verbindliche Verhaltensregeln festzulegen und die Anzahl der E-Scooter je Anbieter stadtweit durch Kontingente zu begrenzen.

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