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Anfrage 2491/2020-2025 · Bezirksvertretung Gadderbaum · 7. Oktober 2021 · TOP 4.3

Geschwindigkeitsbegrenzung vom 50 km/h auf dem Gaddderbaumer Teil des OWD

Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen"

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich, inwieweit die praktischen Erfahrungen mit Tempo 50 auf dem Gadderbaumer Teil des Ostwestfalendamms (OWD) in künftige Geschwindigkeitsregelungen einfließen. Zudem möchte sie wissen, wann die Lärmschutz-Urteile des Verwaltungsgerichts Minden zugunsten dreier Anlieger umgesetzt werden.

Antwort der Verwaltung

Das Amt für Verkehr erklärt, dass die baustellenbedingte Temporeduzierung als Sondersituation nur bedingt in die Entscheidung einfließen kann, da objektive Kriterien der Straßenverkehrs-Ordnung wie Verkehrsfunktion und berechnete Lärmwerte ausschlaggebend sind. Die Umsetzung der Gerichtsurteile läuft bereits, unter anderem durch ein Verkehrsgutachten und den Einbau von lärmminderndem Asphalt im Sommer 2021. Nach weiteren Sanierungsarbeiten und einer an neue rechtliche Rahmenbedingungen angepassten Lärmberechnung soll eine erneute verkehrsrechtliche Anordnung vorbereitet werden.

  • Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Urteile für 3 klagende OWD-Anlieger Anfang 2020 erlassen.
  • Im Sommer 2021 ließ Straßen.NRW eine Deckensanierung mit lärmminderndem Asphalt durchführen.
  • Die Sanierung an der Graphiabrücke soll voraussichtlich bis Sommer 2022 abgeschlossen werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Ostwestfalendamm
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