Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem Haller Weg zwischen dem Ende der OWD-Brücke und der Fußgängerbrücke erweitert werden kann. Als Begründung führt sie Gefahrenstellen durch eine fast rechtwinklige Kurve, eine Einmündung sowie Querungsverkehr zur Bushaltestelle an.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr lehnt eine Erweiterung der Tempo-30-Zone ab. Auf dem betroffenen Abschnitt gibt es einen Radschutzstreifen mit Leitlinie, der laut Straßenverkehrsordnung in einer Tempo-30-Zone unzulässig ist. Eine Umgestaltung würde dazu führen, dass Radfahrende gemeinsam mit dem Autoverkehr durch eine Engstelle fahren müssten, was die Gefahr für den Radverkehr vergrößern würde.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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