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Bezirksvertretung Heepen · 15. Januar 2026 · TOP 5.5.2

Anhörung der Bezirksvertretung zu einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB; hier: Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern an der Straße Lämmkenstatt

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Heepen hat einer bauplanungsrechtlichen Befreiung für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern an der Straße Lämmkenstatt einstimmig zugestimmt. Grundlage ist eine gesetzliche Regelung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, die Ausnahmen von bestehenden Bebauungsplänen ermöglicht. Für Bielefeld bedeutet das Verfahren die zügigere Schaffung von neuem Wohnraum.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Baugenehmigung
  • #Lämmkenstatt

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