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Bezirksvertretung Heepen · 30. April 2026 · TOP 8

Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB; hier: Errichtung von 10 Doppelhaushälften mit Außenstellplätzen und Carports zwischen den Gebäuden Am Großen Wiel 18 und 26

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Heepen hat eine bauplanungsrechtliche Befreiung zugunsten des Wohnungsbaus einstimmig beschlossen. Damit wird die Errichtung von zehn Doppelhaushälften samt Carports und Außenstellplätzen in der Straße Am Großen Wiel ermöglicht.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Wohnungsbau
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  • #Bebauungsplan
  • #Baugenehmigung

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