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Bezirksvertretung Heepen · 30. April 2026 · TOP 9

Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB; hier: Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern mit Carport Stellplätzen an der Grafenheider Straße 44

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Mit großer Mehrheit hat die Bezirksvertretung Heepen eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans beschlossen. Auf dieser Grundlage können an der Grafenheider Straße vier neue Mehrfamilienhäuser mit Carport-Stellplätzen gebaut werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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