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Bezirksvertretung Heepen · 18. Juni 2026 · TOP 9.2

Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB; hier: Errichtung von 10 Doppelhaushälften mit Außenstellplätzen und Carports zwischen den Gebäuden Am Großen Wiel 18 und 26 - aktueller Sachstand -

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Heepen hat mit großer Mehrheit einen Beschluss zum aktuellen Sachstand bezüglich einer bauplanungsrechtlichen Befreiung Am Großen Wiel gefasst. Konkret geht es um die geplante Errichtung von zehn Doppelhaushälften samt Außenstellplätzen und Carports zwischen den Hausnummern 18 und 26. Für das Wohnumfeld bedeutet das Vorhaben eine Weiterführung der Wohnbauentwicklung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Wohnungsbau
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