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Bezirksvertretung Jöllenbeck · 9. Januar 2025 · TOP 10

4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Jöllenbeck stimmte einstimmig für die Änderung der Satzung über Sondernutzungen, wodurch Gebühren für Veranstaltungen im Außenbereich für zwei Jahre auf 25 Prozent gesenkt werden. Dies soll Veranstalter von Stadtteilfesten ehrenamtlich und finanziell entlasten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.