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Anfrage 10181/2020-2025 · Bezirksvertretung Schildesche · 22. Mai 2025 · TOP 4.4

Zweckentfremdung von Wohnraum

gem. Anfrage der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen v. 12.05.2025

  • Linke
  • SPD
  • Grüne
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Mitglieder der Bezirksvertretung Schildesche (Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) erkundigen sich nach dem Ausmaß der Kurzzeitvermietung von Wohnungen, etwa über Plattformen wie Airbnb. Zudem fragen sie, ob die Anbieter dieser Wohnungen die gesetzlich vorgesehene Identifikationsnummer an die Stadt übermittelt haben.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf den Zensus 2022, wonach rund 0,2 Prozent der Wohnungen in Bielefeld als Ferien- oder Freizeitwohnungen genutzt wurden, was durch eine eigene Auswertung der Plattform Airbnb bestätigt wird. Eine Pflicht zur Übermittlung einer Registrierungs-ID besteht nur in Kommunen mit einer Zweckentfremdungssatzung. Da Bielefeld keine solche Satzung erlassen hat, haben Anbieter bislang keine entsprechenden Daten übermittelt.
Zahlen
  • Am 15.05.2022 wurden 0,2 % des Bielefelder Wohnungsbestandes (266 Wohnungen) privat als Ferien- oder Freizeitwohnung genutzt.

#Zweckentfremdung #Kurzzeitvermietung #Ferienwohnungen #Wohnungsmarkt

Ausgewertet: Anfrage wg. Zweckentfremdung von Wohnraum · Antwort 600 Zweckentfremdung Wohnraum

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