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Anfrage 2876/2020-2025 · Bezirksvertretung Schildesche · 25. November 2021 · TOP 4.4

Problem mit der Wohnlagencharakterisierung bei der Festsetzung des Mietpreises im Stadtbezirk Schildesche

gem. Anfrage der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen v. 10.11.2021

  • Linke
  • SPD
  • Grüne

Gefragt

Die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Schildesche fragen, welche Institution an der Wohnlagencharakterisierung bei der Festsetzung von Mietpreisen Änderungen vornehmen kann. Anlass sind Mietaufschläge von Vermietern für eine angebliche „gute Wohnlage“ in Wohngebieten mit vielen ehemaligen Sozialwohnungen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Festlegung der Wohnlagen nicht in ihrer Zuständigkeit liegt, sondern durch den unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte erfolgt. In der aktuellen Wohnlagenkarte für 2021 wurde der Bereich Liethstück / Meyer-zu-Eissen-Weg als „normal“ eingestuft, während die anderen genannten Bereiche weiterhin als „gut“ bewertet werden. Betroffene Mieterinnen und Mieter können ungerechtfertigten Mieterhöhungen widersprechen und dafür Unterstützungs- sowie Rechtsberatungsangebote nutzen.

  • Laut Anfrage wurden Mietaufschläge in Höhe von 0,48 Euro pro Quadratmeter für eine angebliche gute Wohnlage verlangt.
  • Die Wohnlagenkarte unterscheidet die vier Kategorien einfach, normal, gut und sehr gut.
  • Der Mietspiegel basiert auf Mietvertragsabschlüssen und Mieterhöhungen der letzten vier Jahre.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Wohnlagenkarte
  • #Mietspiegel
  • #Mietpreise
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