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Anfrage 4846/2020-2025 · Bezirksvertretung Schildesche · 20. Oktober 2022 · TOP 5.1

Anfrage zur Versetzung eines Halteverbotsschildes an der Gerhard-Hauptmann-Straße. Gem. Anfrage der Fraktionen SPD, Die Linke und B 90/Die Grünen vom 10.10.2022

  • SPD
  • Linke
  • Grüne

Gefragt

Die Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fragen, ob das Schild für das eingeschränkte Halteverbot an der Gerhart-Hauptmann-Straße weiter weg von der Einmündung Schloßhofstraße versetzt werden kann.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass eine Versetzung des Schildes nicht möglich ist, da es direkt an das gesetzliche Halteverbot im Einmündungsbereich anschließt und sonst unzulässiges Parken ermöglicht würde. Die Regelung dient der Erleichterung des Buslinienverkehrs. Die Verwaltung wird jedoch gemeinsam mit moBiel prüfen, ob das eingeschränkte Halteverbot durch ein absolutes Halteverbot ersetzt werden sollte.

  • Das gesetzliche Halteverbot im Einmündungsbereich beträgt 5 Meter.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Halteverbot
  • #Verkehrsbeschilderung
  • #Busverkehr
  • #Straßenverkehr

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