Frisch Auf! Bielefeld

Anfrage 6661/2020-2025 · Bezirksvertretung Schildesche · 31. August 2023 · TOP 5.3

Ferienspiele für Kinder nicht als "Sonderveranstaltung" einstufen

gem. Anfrage der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen v. 24.08.2023

  • SPD
  • Linke
  • Grüne

Gefragt

Die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fragen, wie die Stadt Bielefeld erreichen kann, dass Ferienspiele für Kinder auf Sportplätzen nicht als Sonderveranstaltung im Sinne des Lärmschutzrechts eingestuft werden, sondern eine rechtliche Privilegierung erhalten. Hintergrund sind Lärmbeschwerden von Anwohnenden, weshalb die Ferienspiele des SC Bielefeld 04/26 von der Anlage Am Meierteich auf einen anderen Sportplatz verlegt werden mussten.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Sportanlagenlärmschutzverordnung für Ferienspiele keine Ausnahmen vorsieht und lediglich Schulsport privilegiert ist. Da die Anlage an Wohngebiete grenzt und die zulässigen Richtwerte rasch überschritten werden, gelten solche Nutzungen als sogenannte seltene Ereignisse, die rechtlich auf höchstens 18 Tage im Jahr begrenzt sind. Eine Erhöhung dieses Kontingents ist rechtlich nicht zulässig, der Verein kann die Ferienspiele dort jedoch durchführen, wenn er Tage aus seinem Kontingent nutzt oder durch ein Gutachten nachweist, dass die Lärmwerte eingehalten werden.

  • 2018 wurde für den Sportplatz eine Schallimmissionsmessung durchgeführt.
  • An höchstens 18 Kalendertagen im Jahr dürfen die Immissionsrichtwerte als seltenes Ereignis überschritten werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Ferienspiele
  • #Lärmschutz
  • #Sportanlagen
  • #Kinderbetreuung

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