Worum es geht
Die Bezirksvertretung Senne hat den ergänzenden Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans für den Einzelhandel an der Ecke Windelsbleicher Straße und Friedrichsdorfer Straße einstimmig beschlossen. Mit dem ergänzenden Verfahren soll ein Rechtsmangel behoben werden, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster eine frühere Vorgabe zur Verkaufsflächenbegrenzung eines Lebensmittelmarktes für unwirksam erklärt hatte. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Stadt Bielefeld.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Bebauungsplan
- #Einzelhandel
- #Stadtplanung
- #Baurecht