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Anfrage 0352/2025-2030 · Bezirksvertretung Sennestadt · 29. Januar 2026 · TOP 6.10

Anfrage zum Sichtschutz an der Glasfassade des Hallenbades in Sennestadt

Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
In der Bezirksvertretung Sennestadt wird angefragt, warum am Hallenbad Sennestadt nur im hinteren Bereich ein Sichtschutz an der Glasfassade angebracht ist und nicht auch an der Straße mit mehr Publikumsverkehr. Zudem wird gefragt, welche Rückmeldungen von Schulen und Vereinen vorliegen und wie Badegäste, insbesondere Kinder und Jugendliche, vor unbemerktem Fotografieren oder Filmen geschützt werden.
Antwort der Verwaltung
Die Bielefelder Bäder und Freizeit GmbH erklärt, dass das Bad grundsätzlich ohne Sichtschutz konzipiert wurde; die Folierung im hinteren Bereich entstand historisch durch die frühere Nutzung durch die Bodelschwinghschen Anstalten. Eine Beklebung der vorderen Fassade ist derzeit nicht geplant, da das Gebäude bewusst transparent und als Bad erkennbar gestaltet wurde. Ein vollständiger Schutz vor unerlaubten Aufnahmen sei baulich und organisatorisch in keiner Sportanlage möglich, das Personal sei jedoch geschult, achte auf Verstöße und habe bei bisherigen Vorfällen unmittelbar die Polizei eingeschaltet.
Zahlen
  • In den vergangenen Jahren kam es zu insgesamt drei entsprechenden Vorfällen, bei denen die Polizei verständigt wurde.

#Hallenbad #Sichtschutz #Sennestadt #Kinderschutz

Ausgewertet: 0352 2025-2030 Hallenbad Sennestadt · Stellungnahme Stadtwerke zu 0352 2025-2030

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