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Anfrage 0639/2025-2030 · Bezirksvertretung Sennestadt · 26. Februar 2026 · TOP 6.9

Kritische Infrastruktur Sennestadt

Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt nach Notfallplänen sowie Schutz- und Vorsorgemaßnahmen für die Bevölkerung beim Ausfall kritischer Infrastruktur in Sennestadt. Zudem möchte sie wissen, ob bauliche Absicherungen oder Kameraüberwachungen geplant sind, um Anschlägen vorzubeugen.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung erklärt, dass Notfallplanungen nicht auf einzelne Stadtbezirke beschränkt sind, da Ausfälle meist überbezirklich wirken. Grundsätzlich sind die jeweiligen Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich verpflichtet, eigene Notfallpläne und Sicherungsmaßnahmen eigenverantwortlich vorzuhalten. Ergänzend bestehen Vorplanungen der Gefahrenabwehrbehörden für verschiedene Szenarien, eine kommunale Aufsichts- oder Kontrollfunktion über die Betreiber gibt es im Regelfall jedoch nicht.

#Kritische Infrastruktur #Notfallplanung #Gefahrenabwehr #Bevölkerungsschutz

Ausgewertet: 0639 2025-2030 Anfrage kritische Infrastruktur (002) · Stellungnahme Stab Dezernat 4 zu 0639 2025-2030 KritInf

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