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Bezirksvertretung Sennestadt · 29. Januar 2026 · TOP 2

Bürgereingabe Anregung Paragraph 24 GO NRW Überprüfung der Festlegung des Abrechnungsgebietes zur Erhebung von Beiträgen gem. § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der Anlage Senner Hellweg

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Sennestadt hat eine Bürgereingabe zur Überprüfung des Abrechnungsgebietes für Straßenbaubeiträge am Senner Hellweg einstimmig beschlossen. In der Anregung wird die Einstufung und Berechnungsgrundlage der betroffenen Straßenabschnitte hinterfragt. Für die anliegenden Eigentümerinnen und Eigentümer geht es dabei um die Rechtmäßigkeit und Aufteilung künftiger oder bereits erhobener Kosten für Straßenbaumaßnahmen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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