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Anfrage 0143/2025-2030 · Rat der Stadt Bielefeld · 11. Dezember 2025 · TOP 8.5

Umgang mit öffentl. Äußerungen von Mandatsträger*innen in Sitzungen

Anfrage von Herrn Gugat [Einzelvertreter LiB] vom 03.12.2025

  • LiB
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Der Stadtverordnete Michael Gugat fragt, wie die Stadtverwaltung mit potenziell verfassungsfeindlichen Äußerungen von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in Gremiensitzungen umgeht. Er möchte wissen, welche Melde- und Dokumentationswege existieren und wie in solchen Fällen mit Tonaufnahmen der Sitzungen verfahren wird.
Antwort der Verwaltung
Die jeweilige Sitzungsleitung kann im Rahmen ihrer Befugnisse und des Hausrechts direkt auf entsprechende Äußerungen reagieren. Bei Verdacht auf eine Straftat können sowohl Ratsmitglieder als auch die Verwaltung eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten. Tonaufnahmen dienen vorrangig Protokollzwecken, dürfen jedoch an Ermittlungsbehörden weitergegeben werden, wenn Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen.
Zahlen
  • Elektronische Aufzeichnungen der Sitzungen müssen ein Jahr lang ungelöscht aufbewahrt werden.

#Sitzungsordnung #Verfassungsfeindlichkeit #Tonaufnahmen #Strafanzeige

Ausgewertet: 0143 Anfrage LiB Umgang mit Äußerungen von RM in Sitzungen · 0143 Antwort der Verwaltung

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