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Anfrage 0174/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 10. Dezember 2020 · TOP 3.1

Nutzung von Bielefelder Kasernenflächen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/Bund

Anfrage von Herrn Gugat [Einzelvertreter LiB] vom 18.11.2020

  • LiB

Gefragt

Michael Gugat (Lokal Demokratie in Bielefeld) fragt, ob Bund und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nach dem Baugesetzbuch kein uneingeschränktes Vorrecht auf die Nutzung der Bielefelder Kasernenflächen besitzen. Zudem erkundigt er sich nach den konkreten Handlungsoptionen der Stadt, falls sie ihr Einvernehmen für geplante Nutzungen verweigert.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass der Bund als Eigentümer der Kasernenflächen Rochdale und Catterick privatrechtlich grundsätzlich frei entscheiden kann, im Baurecht jedoch nach Paragraph 37 Baugesetzbuch privilegiert ist. Dient ein Vorhaben etwa Zwecken der Bundespolizei, kann die Stadt zwar widersprechen, letztlich entscheidet jedoch das Bundesministerium unter Abwägung der kommunalen Planungshoheit. Sollte sich das Ministerium über den Widerspruch hinwegsetzen, kann die Stadt Bielefeld Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

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