Gefragt
Die Wählergemeinschaft Bürgernähe erkundigt sich nach Unterstützungsangeboten für Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf während der Covid-19-Pandemie. Zudem fragt sie, ob Vereinbarungen zur Inklusion mit Verweis auf das Homeschooling aufgehoben wurden und welche Maßnahmen zum Schutz von Bildung und Gesundheit ergriffen werden.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf Vorgaben des Landes NRW, nach denen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf auch bei Einschränkungen des Schulbetriebs verlässlich betreut werden müssen. Jugend- und Sozialamt ermöglichen den Einsatz von Schulbegleitungen unter bestimmten Schutz- und Hygieneauflagen auch im häuslichen Umfeld beim Lernen auf Distanz. Dem Schulamt liegen keine Erkenntnisse über aufgehobene Verträge oder Inklusionsvereinbarungen vor.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.