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Anfrage 0395/2020-2025 · Schul- u. Sportausschuss · 19. Januar 2021 · TOP 1.5.3

Haftung bei beschädigten Endgeräten

Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen vom 11.01.2021

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich angesichts der Ausgabe tausender Geräte an Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nach der Haftungsübernahme bei Schäden an schulischen Leih-Tablets. Konkret fragt sie, wer im Schadensfall haftet, ob eine Versicherung besteht und wer für deren Kosten aufkommt.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Geräte nicht über die Stadt Bielefeld versichert sind, da Versicherungsbeiträge nach den jeweiligen Förderrichtlinien nicht gefördert werden können. Entleihende können jedoch eigenverantwortlich und auf eigene Kosten eine entsprechende Versicherung für Schäden oder Diebstahl abschließen. Die genauen Haftungs- und Nutzungsbedingungen sind für Schülerinnen und Schüler in einer städtischen Leihvereinbarung geregelt, für Lehrkräfte kommt eine Vorlage des Landes Nordrhein-Westfalen zum Einsatz.

  • Die Nutzungsvereinbarung für Schülerinnen und Schüler wurde in sieben gängige Sprachen übersetzt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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