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Anfrage 0532/2025-2030 · Rat der Stadt Bielefeld · 12. Februar 2026 · TOP 2.3

Sachstand zu gewalttätigen Übergriffen in Kindertageseinrichtungen

Anfrage der AfD-Fraktion vom 05.02.2026

  • AfD
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach der Entwicklung gewalttätiger Übergriffe in Bielefelder Kindertageseinrichtungen seit 2021, differenziert nach Personal und Kindern sowie nach Gewaltformen. Zudem fragt sie nach der städtischen Überprüfung von Kinderschutzkonzepten und angebotenen Fortbildungen zu diesem Thema.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass für Meldungen und die Prüfung von Kinderschutzkonzepten primär das Landesjugendamt zuständig ist und der Stadt erst seit 2025 Meldedaten vorliegen. Die Meldeschwelle für Vorfälle sei bewusst niedrig gehalten, sodass eine Meldung nicht automatisch eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung bedeute. Eigene Fortbildungen bietet die Stadt aufgrund der Trägerautonomie nicht an, da Qualifizierungen in der Verantwortung der Kita-Träger liegen und über entsprechende Fördermittel finanziert werden.
Zahlen
  • Für 2025 wurden 15 Meldungen zu körperlicher Gewalt und 34 zu körperlichen Übergriffen durch Kinder erfasst.
  • Im Jahr 2025 gab es 6 Meldungen zu psychischer Gewalt und 3 zu psychischen Übergriffen durch Kinder.
  • Im Jahr 2025 wurden 7 Meldungen zu sexueller Gewalt und 5 zu sexuellen Übergriffen durch Kinder registriert.
  • Im aktuellen Kita-Jahr stehen den Trägern rund 175.000 Euro für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung, davon rund 57.000 Euro für den Kinderschutz.
  • In Bielefeld gibt es circa 210 Kindertageseinrichtungen.

#Kinderschutz #Kindertagesstätten #Gewaltprävention #Meldepflicht

Ausgewertet: 0532 Anfrage AfD Kita-Gewalt · 0532 Antwort der Verwaltung

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