Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich, ob die Beschlüsse zur ökologischen Gestaltung des Johannisbachs und zur Ausweisung eines Naturschutzgebiets östlich des Viadukts im neuen Entwurf des Regionalplans korrekt abgebildet sind. Zudem möchte sie wissen, wie die zeichnerische Darstellung eines Untersees zustande kommt und wie die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme zum Regionalplan darauf reagiert.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass Festlegungen wie der regionale Grünzug und der Bereich zum Schutz der Natur dem städtischen Konzept entsprechen, die Kennzeichnung als landwirtschaftlicher Kernraum jedoch kritisch gesehen wird. Eine Seefläche sei mit dem beschlossenen naturnahen Ausbau des Baches unvereinbar, und deren Darstellung im Planentwurf ist für die Verwaltung nicht nachvollziehbar. In ihrer Stellungnahme zum Regionalplan regt die Stadt Bielefeld deshalb an, die Festlegung als Oberflächengewässer zu streichen und die Fläche stattdessen als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich sowie Bereich zum Schutz der Natur darzustellen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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