Gefragt
Die FDP-Fraktion fragt nach der Haltung der Verwaltung zum Einsatz von mobilen Luftfilteranlagen an Bielefelder Schulen während der Corona-Pandemie. Sie möchte wissen, wann sich der Verwaltungsvorstand damit befasst hat, ob den Verantwortlichen die Ablehnung der Geräte bekannt war und ob Schulen über die Nutzung vorhandener Anlagen informiert wurden.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass sich der Verwaltungsvorstand bereits im November 2020 den Empfehlungen des Umweltbundesamtes angeschlossen hat, wonach das natürliche Lüften Vorrang hat. Eine Prüfung des Immobilienservicebetriebs ergab, dass in allen städtischen Schulen ausreichendes Lüften möglich ist, weshalb auch die Fördervoraussetzungen des Landes für mobile Luftfilter nicht erfüllt sind. Zudem rät die Stadt aus Sicherheits-, Lärm-, Funktions- und Kostengründen sowie wegen fehlender wissenschaftlicher Nachweise zur Virenreduktion vom Einsatz mobiler Geräte ab.
- Die Stadt Bielefeld ist Schulträger von 81 städtischen Schulen.
- In den städtischen Schulen gibt es circa 3.000 Klassenräume.
- Acht Schulen meldeten Lüftungsprobleme, die überprüft und gelöst wurden.
- Für den Dauerbetrieb in Klassenräumen sind nur Geräte mit einem Geräuschpegel unter 55 dB zulässig.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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