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Anfrage 0648/2020-2025 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 16. Februar 2021 · TOP 5.5

Festsetzungen in B-Plänen hinsichtlich Schottergärten

Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2021

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich, wann mit einem Entwurf für Festsetzungen in Bebauungsplänen zur Verhinderung von Schottergärten zu rechnen ist. Zudem möchte sie wissen, ob diese Regelungen künftig automatisch in allen Bebauungsplänen berücksichtigt werden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass künftig in Bebauungsplänen Vorgaben zur Vorgartengestaltung vorgeschlagen werden sollen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag, der eine Begrünung vorschreibt und Schotter- oder Steinschüttungen untersagt, wird bereits im laufenden Verfahren zum Bebauungsplan „Böckmannsfeld“ eingesetzt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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