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Anfrage 0729/2020-2025 · Schul- u. Sportausschuss · 23. Februar 2021 · TOP 2.3.6

Masken für Schüler*innen

Anfrage der Partei Die Linke vom 16.02.2021

  • Linke

Gefragt

Die Ratsfraktion Die Linke erkundigt sich, wie der Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler in der Corona-Pandemie sichergestellt wird und ob die Ausgabe von medizinischen oder FFP2-Masken durch die Stadt vorgesehen ist. Zudem fragt sie nach der Einhaltung von Hygienevorgaben sowie der Begrenzung von Maskentragezeiten.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung verweist auf ihre Zuständigkeit für äußere Schulangelegenheiten und setzt dort Maßnahmen wie Abstandsregeln, Kontaktreduzierung, Lüftungskonzepte und Reinigungspläne um. Für den Schulbetrieb gelte laut Landesverordnung eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen medizinischer Masken oder Alltagsmasken. Da Schutzmasken zur persönlichen Schutzausrüstung zählen, versorgt die Stadt lediglich ihr eigenes Personal; eine rechtliche Verpflichtung zur Ausstattung der Schülerschaft besteht für den Schulträger nicht.

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