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Anfrage 0813/2025-2030 · Rat der Stadt Bielefeld · 12. März 2026 · TOP 2.4

Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Ratsfaktionen und Ratsgruppen

Anfrage von Herrn Gugat, [Einzelvertreter LiB] vom 04.03.2026

  • Einzel
  • LiB
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Der Einzelvertreter der Fraktion LiB, Michael Gugat, fragt vor dem Hintergrund von Sicherheitsüberprüfungen im Deutschen Bundestag, welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung hat, Fraktionsmitarbeitende sicherheitsrelevant zu überprüfen oder deren Zugänge zu beschränken. Zudem erkundigt er sich nach Regelungen und Erkenntnissen zur Anstellung von Verwandten von Ratsmitgliedern.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung stellt klar, dass Fraktionen und Gruppen ihr Personal eigenverantwortlich privatrechtlich anstellen und daher primär selbst für die Prüfung der Zuverlässigkeit zuständig sind. Formalisierte Verfahren mit Sicherheitsbehörden oder gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfungen existieren auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen nicht. Zudem ist die Beschäftigung von Angehörigen nach der Gemeindeordnung NRW nicht ausdrücklich verboten, sofern Verwandte weder bevorzugt noch benachteiligt werden; der Verwaltung liegen über solche Arbeitsverhältnisse in Bielefeld keine Erkenntnisse vor.

#Sicherheitsüberprüfung #Fraktionspersonal #Datenschutz #Angehörigenbeschäftigung

Ausgewertet: 0813 Anfrage LiB Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Ratsfraktionen und Ratsgruppen · 0813 der Verwaltung

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