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Anfrage 0970/2025-2030 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 25. März 2026 · TOP 3.3

Ausweisung eines Wasserschutzgebietes am Flugplatz Senne

Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 16.03.2026

  • Grüne
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach dem Stand der Brunnenverlegung und der geplanten Ausweisung eines Wasserschutzgebietes am Flugplatz Senne. Zudem möchte sie wissen, warum bereits eine Baugenehmigung für einen Hangar erteilt wurde, ohne die Brunnenverlegung abzuwarten.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass nach Probebohrungen einer von drei Standorten für einen Brunnenneubau geeignet ist; der entsprechende Abschlussbericht wird für das zweite Quartal 2026 erwartet. Nach Einreichung des Wasserrechtsantrags 2027 und dem anschließenden Verfahren soll der Brunnenneubau voraussichtlich 2028 oder 2029 erfolgen, woran die Festsetzung des Schutzgebietes gekoppelt ist. Die Baugenehmigung für den Hangar musste aus rechtlichen Gründen erteilt werden und gefährdet das Wasserschutzgebiet nicht, da der Standort außerhalb des Einzugsgebiets der Brunnen liegt.
Zahlen
  • 2025 wurden auf dem Gelände drei Probebohrungen und zwölf Rammkernsondierungen vorgenommen.
  • Einer von drei untersuchten Standorten erwies sich als ergiebig genug für einen Brunnenneubau.
  • Im 2. Quartal 2026 erwarten die Stadtwerke den Abschlussbericht des Gutachters.
  • 2027 soll der Wasserrechtsantrag bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden.
  • Voraussichtlich 2028 oder 2029 soll der Neubau des Brunnens umgesetzt werden.

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