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Anfrage 1007/2025-2030 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 22. April 2026 · TOP 3.2

Abschleppvorgänge im Parkraum

Anfrage der FDP-Fraktion vom 24.03.2026

  • FDP
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die FDP-Fraktion fragt nach dem Auswahlverfahren für Unternehmen, die falsch abgestellte Fahrzeuge abschleppen. Zudem möchte sie wissen, wie Abschleppvorgänge veranlasst werden, ob Firmen eigenmächtig handeln dürfen und ob Meldungen über Falschparkende durch Abschleppunternehmen vorkommen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass die Vergabe über ein europaweites Ausschreibungsverfahren erfolgte, bei dem die Würtz Auto-Center GmbH der einzige Anbieter war. Ein eigenmächtiges Abschleppen ohne individuellen Auftrag ist ausgeschlossen, da Abschleppmaßnahmen ausschließlich durch Außendienste des Ordnungsamtes nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung veranlasst werden. Meldungen über Falschparkende durch Mitarbeiter des Abschleppunternehmens sind der Verwaltung nicht bekannt.
Zahlen
  • Der Vertrag mit dem aktuellen Abschleppunternehmen wurde zum 1. Juli 2022 geschlossen und läuft zum 30. Juni 2026 aus.

#Abschleppdienst #Falschparken #Ausschreibungsverfahren #Verkehrsüberwachung

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