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Anfrage 10115/2020-2025 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 13. Mai 2025 · TOP 3.5

Anfrage der Fraktion Die Linke zur sog. „Wohnkostenlücke“ bei Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt vom 03.05.2025

  • Linke
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktion Die Linke fragt nach den Gründen für die im Jahr 2024 durchschnittlich 138 Euro betragende Wohnkostenlücke bei Bürgergeld und Grundsicherung trotz des angewandten „Schlüssigen Konzepts“. Zudem möchte sie wissen, welche Berechnungsparameter hierfür verantwortlich sind und wie die Stadt diese Lücke minimieren will.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass durch eine großzügige Wirtschaftlichkeitsgrenze von 10 Prozent und weitere Erhöhungsgründe ein Kostensenkungsverfahren oft erst bei deutlicher Überschreitung der Richtwerte eingeleitet wird. Dadurch sind in Bielefeld prozentual weniger Haushalte als im Landesschnitt betroffen, deren jeweilige Kürzungsbeträge fallen jedoch höher aus. Da sichergestellt sei, dass ausreichend angemessener Ersatzwohnraum im Stadtgebiet vorhanden ist, sieht die Verwaltung keinen Anlass zur Änderung der Methodik des Konzepts, welches alle zwei Jahre fortgeschrieben wird.
Zahlen
  • Im Jahr 2024 betrug die durchschnittliche Wohnkostenlücke bei Warmmieten 138,32 Euro.
  • In Bielefeld waren 2024 insgesamt 9,2 Prozent der Haushalte von gekürzten Wohnkosten betroffen, verglichen mit 12 Prozent im NRW-Durchschnitt.
  • Bei Ein-Personen-Haushalten lag die Wohnkostenlücke im Schnitt bei 120,78 Euro.
  • Bei Haushalten mit fünf oder mehr Personen betrug die durchschnittliche Lücke 212,00 Euro.
  • Die Stadt Bielefeld wendet eine Wirtschaftlichkeitsgrenze von 10 Prozent an.

#Wohnkostenlücke #Bürgergeld #Kosten der Unterkunft #Mietobergrenzen

Ausgewertet: VL 10115 Anfrage Die Linke Wohnkostenluecke Erkl Maßnahmen · 10115 Antwort Die Linke Wohnkostenlücke

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