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Anfrage 10321/2014-2020 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 18. Februar 2020 · TOP 3.4

Vermietung von freigewordenen Häusern und Wohnungen der britischen Rheinarmee durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.02.2020

  • Grüne

Gefragt

Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach den Kriterien und der Dauer bei der Vermietung ehemaliger Wohnungen der britischen Rheinarmee durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Zudem möchte sie wissen, ob am Wohnungsmarkt benachteiligte Gruppen bevorzugt werden und ob es dazu Abstimmungen zwischen BImA und der Sozialverwaltung gibt.

Antwort der Verwaltung

Die BImA führt freigewordene Wohnungen im eigenen Bestand einer Nachnutzung zu und hat am Lipper Hellweg bereits mit der Vermarktung begonnen, während weitere Standorte ab dem zweiten Halbjahr 2020 folgen sollen. Soziale Kriterien bei der Vergabe wurden in ersten Gesprächen bereits thematisiert, und das Sozialdezernat erarbeitet derzeit entsprechende Vorschläge zur Vorlage bei der BImA. Die Verwaltung befürwortet eine Selbstverpflichtung der Bundesanstalt für eine sozial ausgewogene Belegung.

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