Gefragt
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt vor dem Hintergrund der Ernst-Hansen-Schule, ob sich Zeiten des Betreuungsanspruchs an einer gebundenen Ganztagsschule durch ein ergänzendes OGS-Angebot abdecken lassen. Zudem möchte die Fraktion wissen, wie die Verwaltung die Vor- und Nachteile des gebundenen Ganztags für Kinder mit besonderen Herausforderungen bewertet.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass eine Mischung von gebundenem und offenem Ganztag rein rechtlich nicht möglich ist, da für beide Formen getrennte Finanzierungs- und Regelungsgrundlagen gelten. Pädagogisch betrachtet könne ein verpflichtender gebundener Ganztag für Kinder mit besonderen Herausforderungen eine Überforderung darstellen. Der Offene Ganztag biete durch flexiblere Teilnahmemöglichkeiten und feste Bezugspersonen mehr Spielraum, um auf die unterschiedlichen Belastungsgrenzen der Schülerinnen und Schüler einzugehen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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