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Anfrage 10686/2014-2020 · Schul- u. Sportausschuss · 28. April 2020 · TOP 2.3.1

Finanzierung von Sportvereinen aus der Sportpauschale

Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 15.04.2020

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Ratsfraktion fragt, bis zu welcher Höhe ein über die Sportpauschale geförderter Sportverein auf Bareinnahmen angewiesen sein darf und wann die Schwelle zu einem unzulässig geförderten Wirtschaftsunternehmen überschritten wird. Zudem möchte sie wissen, ob die Sportförderrichtlinien mit Blick auf Gemeinnützigkeit und Steuergelder geändert werden müssen.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung stellt klar, dass nicht die Kommune, sondern allein die Finanzämter für die Prüfung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit zuständig sind. Das Sportamt prüft vor einer Förderung lediglich das Vorliegen eines gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids und die Erfüllung der städtischen Richtlinien. Aus der Sportpauschale werden zudem ausschließlich Bereiche bezuschusst, die direkt dem Sportbetrieb dienen, während rein wirtschaftlich genutzte Gebäudeteile wie Geschäftsstellen von der Förderung ausgeschlossen sind.

  • Vereine müssen mindestens seit zwei Jahren Mitglied im Stadtsportbund Bielefeld sein, um eine finanzielle Förderung erhalten zu können.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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