Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach Möglichkeiten für eine vorübergehende Barauszahlung von Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) für Mittagessen und Teilhabe während der Corona-Krise. Hintergrund sind die Schul- und Kitaschließungen, wodurch Familien mit Kindern im Leistungsbezug zusätzliche Kosten für Verpflegung und Heimunterricht entstehen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass eine Barauszahlung gesetzlich nicht zulässig ist, da die Mittel an konkrete Aktivitäten bzw. tatsächlich anfallende Kosten einer gemeinschaftlichen Verpflegung gebunden sind; eine Auszahlung würde zudem auf Grundsicherungsleistungen angerechnet. Als Entlastung prüft die Stadt, ob Caterer das Mittagessen dezentral an Familien ausliefern können, wobei anfallende Lieferkosten nicht über BuT abgedeckt sind. Bei den Teilhabeleistungen könnten unverbrauchte Mittel für bereits geplante Aktivitäten gegebenenfalls vorzeitig ausgezahlt werden, eine generelle Erhöhung der Mindestsicherungsleistungen könne jedoch nur der Bund beschließen.
- Die Ausnahmeregelung zur Mittagsverpflegung gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und längstens bis zum 30.06.2020.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.