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Anfrage 1341/2025-2030 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 16. Juni 2026 · TOP 3.1

Antragsverfahren für eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.05.2026

  • SPD
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die SPD-Fraktion fragt, warum Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse für eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz im städtischen Serviceportal eine BundID benötigen. Da viele Jugendliche noch keinen Personalausweis besitzen, führt dies bei der Vorbereitung auf die Berufsfelderkundung zu Hürden, weshalb die Fraktion zudem nach bürokratieärmeren Alternativen fragt.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass die BundID im Serviceportal der datenschutzkonformen digitalen Zustellung von Bescheinigungen dient und dafür bereits eine einfache Registrierung mit Benutzername und Passwort ab 13 Jahren ausreicht. Eine Terminbuchung beim externen Dienstleister wäre technisch jedoch auch ohne BundID möglich. Die Stadtverwaltung nimmt die Anfrage zum Anlass, gemeinsam mit dem Anbieter sowie den Nachbarkreisen Herford und Gütersloh effizientere Verfahren zur Übermittlung zu prüfen.
Zahlen
  • Das Mindestalter für eine Registrierung bei der BundID beträgt 13 Jahre.
  • Der derzeit genutzte Online-Dienst wurde vor rund 6 Jahren entwickelt.

#Infektionsschutzgesetz #BundID #Serviceportal #Berufsfelderkundung

Ausgewertet: 1341 SPD Anfrage BundID 21.05.2026 · 2026-05-27 Gemeinsame Antwort Anfrage SPD SGA DS 1341BundID

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