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Anfrage 1621/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 27. Mai 2021 · TOP 3.3

Clubs als kulturelle Stätten

Anfrage von Herrn Gugat [LiB] vom 20.05.2021

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Gefragt

Michael Gugat (LiB) erkundigt sich nach den Konsequenzen aus einem Bundestagsbeschluss, wonach Musikclubs und Livespielstätten baurechtlich als kulturelle Anlagen statt als Vergnügungsstätten gelten sollen. Zudem fragt er nach den konkreten Auswirkungen auf die Bielefelder Clubszene und insbesondere auf den Falkendom.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass konkrete Informationen zur rechtlichen Umsetzung des Beschlusses noch fehlen, eine Einstufung als Kultureinrichtung aber künftig die Zulassung von Clubs in Wohn-, Misch- oder urbanen Gebieten erleichtern könnte. Dennoch bliebe der Nachweis des Lärmschutzes im jeweiligen Genehmigungsverfahren weiterhin erforderlich. Auf den Falkendom hat die Neuregelung voraussichtlich keine Auswirkung, da dessen Standort durch einen laufenden Bebauungsplan bereits als Gemeinbedarfsfläche für ein Kinder-, Jugend- und Beratungszentrum gesichert werden soll.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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