Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die Fraktion Die Linke fragt nach den Kriterien und Prioritäten bei der Bearbeitung von Anträgen auf Wohnungsbauförderung. Zudem möchte sie wissen, wann mit Bescheiden für zwei länger vorliegende Anträge von Wohnprojekten gerechnet werden kann.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung erklärt, dass Voraussetzung für eine Bewilligung ein prüffähiger Antrag, eine Baugenehmigung sowie ein Testat der NRW.BANK sind und das jährlich vom Land NRW bereitgestellte Förderbudget begrenzt ist. Bei Mietwohnungen werden vorrangig Altanträge aus den Jahren 2023 und 2024, Projekte mit vereinbarten Förderquoten sowie Vorhaben mit sozialen Aspekten wie gemeinschaftlichem oder inklusivem Wohnen bedient, ergänzt durch Sonderbudgets für bestimmte Quartiere und Wohnformen. Zu konkreten Wohnprojekten teilt das Bauamt mit, dass die Antragsbearbeitung anhand der Prioritäten und Personalkapazitäten erfolgt, die Bewilligung jedoch von teils externen Faktoren wie Baugenehmigungen und verfügbaren Landesmitteln abhängt.
- Zahlen
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- Aktuell liegen der Verwaltung rund 100 Anträge auf Wohnungsbauförderung mit einem Fördervolumen von etwa 180 Millionen Euro vor.
- Im Jahr 2025 wurden 47 Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von 94 Millionen Euro bewilligt.
#Wohnungsbauförderung #Sozialer Wohnungsbau #Fördermittel #Mietwohnungsbau
Ausgewertet: 43-Anfrage Linke Ausschuss · 20260622 ANTWORT Anfrage StEA DS 1654 geförderter Wohungsbau
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Behandelt in
- 30. Juni 2026 · Stadtentwicklungsausschuss · TOP 3.3 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem