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Anfrage 1666/2025-2030 · Stadtentwicklungsausschuss · 30. Juni 2026 · TOP 3.7

Wohnhaus in der Holländischen Straße

  • Grüne
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach Möglichkeiten, das Gebäude in der Holländischen Straße 4 rechtssicher wieder für Wohnzwecke zu nutzen. Zudem möchte sie wissen, welche planungsrechtlichen Instrumente zum Ausgleich von Wohn- und Gewerbeinteressen bestehen und ob der Verwaltung weitere vergleichbare Fälle im Stadtgebiet bekannt sind.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass auf dem Grundstück derzeit kein reines Wohngebäude zulässig ist, da der Bebauungsplan ein Gewerbegebiet festsetzt und Nachbarbetriebe einen Gebietserhaltungsanspruch haben. Die Sonderregelungen des sogenannten Bau-Turbo-Gesetzes greifen im vorliegenden Fall nicht, sodass eine Wohnnutzung nur über eine Aufhebung, Änderung oder Neuaufstellung des Bebauungsplans möglich wäre. Zwar sind der Stadt weitere leerstehende Gewerbeimmobilien bekannt, eine Umnutzung zu Wohnraum scheitert jedoch häufig an immissionsschutzrechtlichen Konflikten mit bestehenden Betrieben.
Zahlen
  • Der für das Grundstück geltende Bebauungsplan ist seit dem 15. August 1970 rechtsverbindlich.

#Wohnnutzung #Gewerbegebiet #Bebauungsplan #Immissionsschutz #Bau-Turbo-Gesetz

Ausgewertet: 2026 06 ANFRAGE GRÜNE StEA zu Wohnhaus Holländische Strasse · 20260624 ANTWORT StEA Anfrage DS 1666 Wohnnutzung Holländische Straße

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