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Anfrage 1729/2025-2030 · Rat der Stadt Bielefeld · 16. Juli 2026 · TOP 2.5

Auslegung der Geschäftsordnung hinsichtlich Aussprachemöglichkeiten zu Tagesordnungspunkten im Rat

Anfrage von Frau Oberbäumer [Einzelvertreterin Die Partei] vom 08.07.2026

  • PARTEI
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Einzelvertreterin Lena Oberbäumer (Die Partei) fragt, wie die Geschäftsordnung des Rates bezüglich Aussprachen geregelt ist, wenn ein Antrag auf Verweisung eines Tagesordnungspunktes an einen Ausschuss gestellt wird. Sie möchte wissen, warum dabei keine Debatte zugelassen wird und ob künftig zumindest eine zeitlich begrenzte Aussprache ermöglicht werden kann.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass der Verweisungsantrag und der Antrag auf Beendigung einer Debatte zwei eigenständige Anträge sind. Nach Eingang eines Verweisungsantrags sind nach der aktuellen Geschäftsordnung jedoch nur eine Begründung und eine Gegenrede zum Verweisungsgrund zulässig, keine weitere Aussprache zur Sache selbst. Eine vorherige, zeitlich begrenzte Debatte vor Verweisungen wäre nur möglich, wenn der Rat seine Geschäftsordnung formell ändert.

#Geschäftsordnung #Aussprache #Verweisungsantrag #Ratssitzung #Ausschussarbeit

Ausgewertet: 1729 Anfrage Fr. Oberbäumer Auslegung der Geschäftsordnung · 1729 Antwort der Verwaltung

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