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Anfrage 1740/2020-2025 · Schul- u. Sportausschuss · 8. Juni 2021 · TOP 2.3.2

Interessenbekundungsverfahren Moderne Sportstätten 2022

Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 31.05.2021

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Ratsfraktion erkundigt sich nach dem aktuellen Stand im Interessenbekundungsverfahren des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ sowie nach den vorgesehenen Projekten und Fördersummen. Zudem fragt sie, wie das Benehmen mit der Kommune hergestellt wird und ob die Beantragung eines städtischen Einzelprojekts vorgesehen oder noch möglich ist.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf eine Stellungnahme des federführenden Stadtsportbunds, wonach im zweiten Programmaufruf je 500.000 Euro an die Stadt- und Kreissportbünde verteilt werden. Vorrangig sind die Bünde selbst antragsberechtigt, weitere Akteure wie Vereine oder Kommunen können mit Zustimmung ebenfalls einbezogen werden. Das Interessenbekundungsverfahren startet im Juni 2021, und das entsprechende Konzept samt Benehmensherstellung mit der Stadt soll am 22. Juni in der Arbeitsgruppe zur Sportstättenentwicklungsplanung vorgestellt werden.

  • Das gesamte Finanzvolumen des zweiten Programmaufrufs umfasst 27.000.000 Euro.
  • Auf den Stadtsportbund Bielefeld entfällt eine Pauschale von 500.000 Euro.
  • Die Förderentscheidungen und das Zuwendungsverfahren (Stufe 2) beginnen ab Januar 2022.
  • Die Fertigstellung der geförderten Projekte ist bis zum 31.12.2023 vorgesehen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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