Gefragt
Die Ratsfraktion DIE LINKE fragt, ob die seit Januar 2021 geltenden neuen Referenzmieten bei auslaufenden Leistungsansprüchen automatisch rückwirkend geprüft und angewandt werden oder ob Betroffene dafür gesonderte Erstattungsanträge stellen müssen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf eine Arbeitsanweisung, nach der die neuen Werte im Rahmen der laufenden Sachbearbeitung – wozu auch Leistungseinstellungen gehören – geprüft werden sollen. Dennoch konnte im Einzelfall bisher nicht ausgeschlossen werden, dass eine rückwirkende Prüfung beim einfachen Auslaufen von Bewilligungszeiträumen unterblieb. Die Verwaltung hat die Anfrage zum Anlass genommen, die Sachbearbeitung im Jobcenter und im Sozialamt erneut für die Durchführung dieser Prüfungen bei Leistungsbeendigungen zu sensibilisieren.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.