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Anfrage 1841/2020-2025 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 15. Juni 2021 · TOP 4.1

Neue Referenzmieten seit Januar 2021

Anfrage der Ratsfraktion Die Linke vom 08.06.2021

  • Linke

Gefragt

Die Ratsfraktion DIE LINKE fragt, ob die seit Januar 2021 geltenden neuen Referenzmieten bei auslaufenden Leistungsansprüchen automatisch rückwirkend geprüft und angewandt werden oder ob Betroffene dafür gesonderte Erstattungsanträge stellen müssen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf eine Arbeitsanweisung, nach der die neuen Werte im Rahmen der laufenden Sachbearbeitung – wozu auch Leistungseinstellungen gehören – geprüft werden sollen. Dennoch konnte im Einzelfall bisher nicht ausgeschlossen werden, dass eine rückwirkende Prüfung beim einfachen Auslaufen von Bewilligungszeiträumen unterblieb. Die Verwaltung hat die Anfrage zum Anlass genommen, die Sachbearbeitung im Jobcenter und im Sozialamt erneut für die Durchführung dieser Prüfungen bei Leistungsbeendigungen zu sensibilisieren.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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