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Anfrage 1852/2020-2025 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 15. Juni 2021 · TOP 4.2

Angehörigenentlastungsgesetz

Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.06.2021

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich, seit wann die Verwaltung über das Inkrafttreten des Angehörigenentlastungsgesetzes informiert war und ob im Vorfeld dessen Auswirkungen geprüft wurden. Zudem fragt sie nach der Personalplanung bezüglich Pensionierungen, Elternzeiten und sonstigen Stellenwechseln.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass ihr das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2020 bereits seit Juni 2019 bekannt war. In der Planung ab August 2019 wurde mit einem moderaten Fallzahlanstieg gerechnet, wofür das vorhandene Personal ausreichte. Pensionierungen werden bei Neubesetzungen im Voraus eingeplant, während bei Elternzeiten aus formalen Gründen erst nach der Geburt und bei Kündigungen innerhalb der regulären Fristen nachbesetzt werden kann.

  • Bei den Planungen im August 2019 ging die Verwaltung von einem Fallzahlanstieg von 10 Prozent aus.

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