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Anfrage 1853/2020-2025 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 15. Juni 2021 · TOP 4.3

Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen

Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.06.2021

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Heimkostenanträgen, ob neue Mitarbeitende durch ausscheidendes Personal eingearbeitet werden und welchen Vorlauf es dabei gibt. Zudem möchte sie wissen, was die Vereinbarung zur Straffung interner Prüfmechanismen beinhaltet und ob sich diese auf die Bearbeitung von Anträgen bezieht.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Einarbeitung aus personalwirtschaftlichen Gründen nicht durch ausscheidende Kräfte erfolgen kann, sondern vom vorhandenen Personal übernommen wird. Um die laufende Antragsbearbeitung zu priorisieren, werden bestimmte Prüfungen wie Unterhalts- und Schenkungsrückforderungsansprüche befristet bis Ende 2021 zurückgestellt und Heimabrechnungen Verstorbener vereinfacht geprüft. Zudem wurden Zuständigkeiten für Tagespflegeaufenthalte verlagert, während die rechtlichen Prüfstandards für Anträge unverändert bleiben.

  • Die Prüfung von Schenkungsrückforderungs-, Nachlass- und Unterhaltsansprüchen wird befristet bis zum 31.12.2021 zurückgestellt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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